| 1. |
Geltung, Vertragsabschluss |
| 1.1 |
Die Yackety Yak GmbH (in der Folge „Yackety Yak“ genannt) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. |
| 1.2 |
Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von Yackety Yak schriftlich bestätigt werden. |
| 1.3 |
Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Eines besonderen Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch Yackety Yak bedarf es nicht. |
| 1.4 |
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen. |
| 1.5 |
Die Angebote von Yackety Yak sind freibleibend und unverbindlich. |
| 2 |
Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden |
| 2.1 |
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch Yackety Yak, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Yackety Yak. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit von Yackety Yak. |
| 2.2 |
Alle Leistungen von Yackety Yak (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. |
| 2.3 |
Der Kunde wird Yackety Yak zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von Yackety Yak wiederholt werden müssen oder verzögert werden. |
| 2.4 |
Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc) auf allfällige Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Yackety Yak haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird Yackety Yak wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde Yackety Yak schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen. |
| 2.5 |
Yackety Yak ist berechtigt, den Leistungsumfang zu verändern. Änderungen des Leistungsumfanges werden dem Kunden schriftlich, per Telefax, mittels E-Mail oder auf sonstige technische Weise mitgeteilt. Unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Kalendermonats erlangen diese Änderungen Gültigkeit. |
| 3 |
Fremdleistungen / Beauftragung Dritter |
| 3.1 |
Yackety Yak ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“). |
| 3.2 |
Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden. Yackety Yak wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifika-tion verfügt. |
| 3.3 |
Yackety Yak notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von Yackety Yak. |
| 4 |
Termine |
| 4.1 |
Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw von Yackety Yak schriftlich zu bestätigen. |
| 4.2 |
Verzögert sich die Lieferung/Leistung von Yackety Yak aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie zB Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und Yackety Yak berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. |
| 4.3 |
Befindet sich Yackety Yak in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er Yackety Yak schriftlich eine Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. |
| 5 |
Vorzeitige Auflösung |
| 5.1 |
Yackety Yak ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
- die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
- der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie zB Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
- berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von Yackety Yak weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von Yackety Yak eine taugliche Sicherheit leistet;
- über das Vermögen des Kunden ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt.
|
| 5.2 |
Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn Yackety Yak fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfrist von 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt. |
| 6 |
Honorar |
| 6.1 |
Die Leistungsentgelte und Preise von Yackety Yak ergeben sich aus dem jeweiligen An-bot. Die Verrechnung erfolgt je nach Vereinbarung, spätestens aber ab dem Tage der Bereitstellung der Leistungen durch Yackety Yak. Die Beträge sind sofort ohne Abzug und spesenfrei zur Zahlung fällig. Bei Dauerschuldverhältnissen erfolgt die Verrechnung Quartalsweise im voraus. |
| 6.2 |
Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von Yackety Yak für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Yackety Yak ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen mit einem (jährlichen) Budget von € 10 000, oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken ist Yackety Yak berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen. |
| 6.3 |
Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat Yackety Yak für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Hö-he. |
| 6.4 |
Alle Leistungen von Yackety Yak, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle von Yackety Yak erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen. |
| 6.5 |
Kostenvoranschläge von Yackety Yak sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von Yackety Yak schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird Yackety Yak den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15% ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt. |
| 6.6 |
Für alle Arbeiten von Yackety Yak, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt Yackety Yak das vereinbarte Entgelt. Die Anrechnungs-bestimmung des § 1168 AGBG wird ausgeschlossen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich Yackety Yak zurückzustellen. |
| 6.7 |
Yackety Yak ist berechtigt, die Preise mit zukünftiger Wirkung zu verändern. Diese Preisänderungen werden dem Geschäftspartner schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Kalendermonats erlangen diese Änderungen Gültigkeit. Dem Geschäftspartner steht bei Preisänderungen, die 10 % über einer bloßen Inflationsanpassung liegen, ein außerordentliches Kündigungsrecht binnen Monatsfrist ab Verständigung von der Preisänderung zu. |
| 7 |
Zahlung, Eigentumsvorbehalt |
| 7.1 |
Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von Yackety Yak gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Neben-verbindlichkeiten im Eigentum von Yackety Yak. |
| 7.2 |
Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, Yackety Yak die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt. |
| 7.3 |
Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann Yackety Yak sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Weiters ist Yackety Yak nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich Yackety Yak für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust). |
| 7.4 |
Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von Yackety Yak aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von Yackety Yak schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. |
| 8 |
Eigentumsrecht und Urheberrecht |
| 8.1 |
Alle Leistungen von Yackety Yak, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von Yackety Yak und können von Yackety Yak jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen von Yackety Yak jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von Yackety Yak dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. |
| 8.2 |
Änderungen bzw Bearbeitungen von Leistungen von Yackety Yak, wie insbesondere deren Wei-terentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Yackety Yak und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig. |
| 8.3 |
Für die Nutzung von Leistungen von Yackety Yak, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung von Yackety Yak erforderlich. Dafür steht Yackety Yak und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu. |
| 8.4 |
Für die Nutzung von Leistungen von Yackety Yak bzw. von Werbemitteln, für die Yackety Yak konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht - ebenfalls die Zustimmung von Yackety Yak notwendig. |
| 8.5 |
Für Nutzungen gemäß Abs 4. steht Yackety Yak im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Agenturvergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen. |
| 8.6 |
Der Kunde haftet Yackety Yak für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars. |
| 9 |
Kennzeichnung |
| 9.1 |
Yackety Yak ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf Yackety Yak und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht. |
| 9.2 |
Yackety Yak ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis). |
| 10 |
Gewährleistung |
| 10.1 |
Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Liefe-rung/Leistung durch Yackety Yak, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen. |
| 10.2 |
Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch Yackety Yak zu. Yackety Yak wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde Yackety Yak alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Yackety Yak ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für Yackety Yak mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen. |
| 10.3 |
Es obliegt dem Auftraggeber die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Yackety Yak haftet nicht für die Richtigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden. |
| 10.4 |
Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber Yackety Yak gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 AGBG wird ausgeschlossen. |
| 11 |
Haftung und Produkthafung |
| 11.1 |
In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von Yackety Yak für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. |
| 11.2 |
Jegliche Haftung von Yackety Yak für Ansprüche, die auf Grund der von Yackety Yak erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn Yackety Yak ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet Yackety Yak nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat Yackety Yak diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. |
| 11.3 |
Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung von Yackety Yak. Schadenersatzanspruche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt. |
| 12 |
Datenschutz (optische Hervorhebung entsprechend der Judikatur) |
|
Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Yackety Yak die vom Kunden bekannt gegebenen Daten (Name, Adresse, E-Mail, Kreditkartendaten, Daten für Kon-toüberweisung) für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für ei-gene Werbezwecke automationsunterstützt ermittelt, speichert und verarbeitet. Der Auf-traggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird. |
| 13 |
Anzuwendendes Recht |
|
Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen Yackety Yak und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. |
| 14 |
Erfüllungsort und Gerichtsstand |
| 14.1 |
Erfüllungsort ist Wien. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald Yackety Yak die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat. |
| 14.2 |
14.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen Yackety Yak und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart. Ungeachtet dessen ist Yackety Yak berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen. |